KBV: Förderung des ambulanten Operierens
- Ökonomie
Zur Förderung des ambulanten Operierens haben KBV und GKV-Spitzenverband ein erstes Maßnahmenpaket beschlossen. Es beinhaltet neben einer höheren Vergütung für ausgewählte Operationen auch eine Reihe von stationären Eingriffen, die Vertragsärzte ab Januar 2023 erstmals ambulant durchführen können. Eine erste Möglichkeit zur verlängerten Nachbeobachtung ist ebenfalls vorgesehen. Außerdem wurde die Kalkulation sämtlicher ambulanter und belegärztlicher Leistungen im EBM überprüft und die Bewertung angepasst. …
KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KBV)
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