KBV warnt: Neues Cybersicherheitsgesetz gefährdet ärztliche Schweigepflicht

Die KBV warnt, dass das geplante „Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit“ die ärztliche Schweigepflicht und den Schutz sensibler Patientendaten gefährden könnte…

29. Juni 2026
  • Digitale Klinik
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht im Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit“ erhebliche Risiken für den Schutz von Patientendaten und die ärztliche Schweigepflicht. Geplante verdeckte Abwehrmaßnahmen könnten faktisch auf den gesamten Datenbestand einer Arztpraxis zugreifen, ohne dass die Betroffenen davon erfahren.

Konkret soll das Gesetz die Befugnisse von Bundespolizei und Bundeskriminalamt ausweiten. Die Behörden sollen Datenverkehr umleiten sowie Daten aus kompromittierten IT-Systemen auslesen, löschen oder verändern dürfen. Da Praxisverwaltungssysteme und die Telematikinfrastruktur regelmäßig Ziel von Ransomware sind, könnten Arztpraxen nach Einschätzung der KBV vergleichsweise häufig von solchen Maßnahmen betroffen sein.

Das Argument der Bundesregierung, die Maßnahmen seien keine Überwachungsmaßnahmen, weil sie allein der Gefahrenabwehr dienten, weist die KBV zurück. Der Schutz der Schweigepflicht hänge nicht von der Zielrichtung der Behörde ab, sondern davon, ob schweigepflichtgeschützte Daten tatsächlich zugänglich würden.

Die KBV schlägt vor, den bestehenden Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern nach Paragraf 62 des Bundeskriminalamtgesetzes auf die neuen Maßnahmen auszudehnen und eine vergleichbare Regelung im Bundespolizeigesetz zu verankern.

Quelle:
kbv.de

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