KBV und GKV-Spitzenverband sollen Vorgaben für digitale Terminvergabe festlegen

Für digitale Terminbuchungsplattformen in der GKV sind strengere Regeln geplant. KBV und GKV-Spitzenverband sollen verbindliche Anforderungen für Zugang, Datenschutz, Schnittstellen, Werbefreiheit und den Nachweis der Standards festlegen…

9. April 2026
  • Digitale Klinik
  • Politik

Ein Referentenentwurf für ein Gesetz zu Daten und digitaler Innovation im Gesundheitswesen sieht eine stärkere Regulierung digitaler Terminbuchungsplattformen vor. KBV und GKV-Spitzenverband sollen dafür gemeinsame Anforderungen festlegen. Ziel ist laut Begründung, dass Versicherte sowie Vertragsärztinnen, Vertragsärzte, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte diesen Plattformen vertrauen können.

Die Vorgaben sollen für Leistungserbringende in der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich werden. Der Entwurf nennt dabei mehrere konkrete Bereiche. KBV und GKV-Spitzenverband sollen technische und prozessuale Anforderungen vereinbaren. Dazu zählen Barrierefreiheit, Datenschutz, Informationssicherheit nach dem Stand der Technik sowie offene und standardisierte Schnittstellen.

Der Entwurf greift auch die Terminvergabe selbst auf. Die Vereinbarung soll einen bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Zugang zur vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung sichern. Eine Vergabe nach finanziellen Beiträgen von Versicherten, Leistungserbringern oder Dritten sowie eine vergütungsorientierte Terminvergabe sollen ausgeschlossen werden.

Auch die kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses soll ausgeschlossen werden. Geplant sind Werbefreiheit sowie ein Verbot der Datennutzung oder Datenweitergabe für Marketingmaßnahmen. Plattformen sollen ihre Vermittlungsregeln veröffentlichen. Betreiber sollen die Einhaltung der Anforderungen gegenüber der KBV nachweisen. Die geplanten Regeln sollen laut Entwurf für private Plattformen und für Angebote der Kassenärztlichen Vereinigungen gleichermaßen gelten.

Quelle:
aerzteblatt.de

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