KBV und GKV-Spitzenverband warnen vor Rückschritt bei der Ambulantisierung
KBV und GKV-Spitzenverband warnen vor der geplanten Abschaffung der Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028. Die DKG unterstützt den Vorstoß und fordert eine Vergütung, die individuelle Behandlungsbedingungen berücksichtigt…
- Politik
- Ökonomie
Die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 sorgt für einen Konflikt zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband warnen vor einem Rückschritt bei der Ambulantisierung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt dagegen die vorgesehene Abschaffung. Hintergrund sind Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen kritisiert den geplanten Kurswechsel. Niedergelassene Ärzte hätten seit Einführung der Hybrid-DRG Anfang 2024 im Vertrauen auf verlässliche Rahmenbedingungen in Technik, Räume und Personal investiert. Bei einer Abschaffung könnten Operationen nach seiner Einschätzung nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden. Er befürchtet, dass Patienten, darunter auch Kinder, deshalb wieder häufiger für operative Eingriffe ins Krankenhaus müssten.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, fordert eine dauerhaft verbindliche Grouperlogik. Der medizinische Bedarf müsse bestimmen, welche Patienten stationär behandelt werden müssen und welche ambulant versorgt werden können. Ambulant erbringbare Leistungen sollten unabhängig vom Behandlungsort ambulant vergütet werden.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.