Kein Rettungsanker für insolvente Kliniken: BMG lehnt Vorschaltgesetz ab
Trotz der Insolvenzwelle bei Kliniken lehnt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Vorschaltgesetz ab
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Trotz der Insolvenzwelle bei Kliniken lehnt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Vorschaltgesetz ab. Während Berlin den Gesetzgebungsprozess zur Krankenhausreform möglicherweise noch 2023 anstoßen könnte, bleiben finanzielle Hilfen für insolvente Krankenhäuser aus. Der Weg zu einer zukunftsorientierten Krankenhauslandschaft scheint noch weit und die Diskussionen um die richtigen Weichenstellungen werden auch in Zukunft intensiv geführt werden müssen…
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