Keine Ausschlussfrist für angeforderte, aber für den Prüfauftrag irrelevante Krankenunterlagen

14. Juli 2020
  • MD

Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 25.05.2020, S 48 KR 1115/17 in einem von uns vertretenen Verfahren vollumfänglich einem Zahlungsanspruch auf Erstattung von Krankenhausbehandlungskosten stattgegeben. Das Sozialgericht bejaht zwar eine wirksam vereinbarte Ausschlussfrist gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 Prüfverfahrensvereinbarung. Diese kann sich aber nur auf Unterlagen beziehen, die der MDK konkret angefordert hat …

Quelle:

quaas-partner.de


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