Keine Revision im Streit um Kündigung von Ex-MDK-Chef in Rheinland-Pfalz
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Saarbrücker Zeitung
Die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz ist wirksam und rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz rechtens ist …
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