Keine Strafzahlung für Rechnungen vor dem 01.01.2022!

12. Mai 2022
  • MD

  • S 76 KR 112 /22 ER Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 18.03.2022
  • S 15 KR 382 /22 ER Sozialgericht Mannheim, Beschluss vom 07.04.2022

Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die Beschlüsse des Sozialgerichts Hannover und des Sozialgerichts Mannheim weisen die Auffassung der Krankenkassen im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens definitiv zurück. Dabei knüpfen Sie an die Gesetzesbegründung zum MDK Reformgesetz an. Die Festsetzung einer Strafzahlung für Rechnungen vor dem 01.01.2022 wird als rechtswidrig angesehen…

Quelle:

medizinrecht-ra-mohr.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.