Kelheimer Mediziner nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft rehabilitiert
Ein Kelheimer Arzt stand wegen Mordes vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, einem 79-jährigen Patienten eine tödliche Morphin-Dosis verabreicht zu haben. Die Anklage brach zusammen, nachdem Gutachten die palliative Umstellung als medizinisch vertretbar bewerteten. Auch im Verfahren um den Tod einer Pflegekraft erfolgte ein Freispruch. Das Gericht sah keine eindeutigen Beweise. Der Arzt, der über ein Jahr in Untersuchungshaft verbrachte, wird entschädigt. Der Fall zeigt die Bedeutung dokumentierter Entscheidungen und Angehörigengespräche für Ärzt:innen.
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Ein Arzt aus Kelheim stand vor dem Landgericht Regensburg unter dem Vorwurf des Mordes. Er soll einem 79-jährigen, schwerkranken Patienten ohne medizinische Notwendigkeit eine Überdosis Morphin verabreicht haben. Der Patient war mit inneren Blutungen eingeliefert worden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Arzt vor, eigenmächtig von einer Intensivbehandlung auf eine palliative Therapie gewechselt zu haben. Dies soll ohne Zustimmung der Angehörigen geschehen sein.
Im Prozess zeigte sich ein anderes Bild. Gutachten und Unterlagen belegten, dass die Umstellung auf eine palliative Behandlung medizinisch gerechtfertigt sein könnte. Die Staatsanwaltschaft beantragte schließlich selbst den Freispruch, das Landgericht folgte diesem Antrag. Es konnte nicht sicher festgestellt werden, dass Angehörige der palliativen Versorgung widersprochen hatten. Dieser Zweifel reichte aus.
Der Arzt saß mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft. Vor der Urteilsverkündung war der Haftbefehl aufgehoben worden. Nun ist er endgültig frei und soll für die erlittene Haft entschädigt werden. Seine Verteidigung betonte die hohe Bedeutung sorgfältiger Dokumentation und einer engen Kommunikation mit Angehörigen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Bereits im Vormonat war der Mediziner in einem weiteren Verfahren freigesprochen worden. Dabei ging es um den Tod einer 23-jährigen Pflegekraft, die nach einem Medikamentencocktail verstarb. Auch hier konnte der Vorwurf nicht belegt werden.
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