Pressemeldung

KHAG: Die letzte Chance ist vertan!

Pressemitteilung des Bündnis Krankenhaus statt Fabrikzur Verabschiedung des KHAG…

30. März 2026
  • Politik

Vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das eh nur wenige und überwiegend unbedeutende Änderungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) enthält, zugestimmt. Damit ist die letzte Chance verstrichen, die vorhersehbar desaströsen Folgen der Lauterbachschen Krankenhausreform zumindest abzuschwächen.


Einige Bestimmungen des KHVVG werden zwar zeitlich verschoben, treten dann aber ohne Einschränkungen in Kraft und werden zu einer rasanten Zunahme von Krankenhaus-Schließungen besonders kleinerer Häuser in ländlichen Regionen führen. Nur wenn ein Krankenhaus für die Versorgung zwingend erforderlich ist, können die Länder Schließungen 3 bis maximal 6 Jahre hinausschieben, dies aber nur mit Zustimmung der Krankenkassen. Lediglich bei Erstzuweisungen bis Ende 2026 ist nur das Benehmen mit den Kassen notwendig. Dies stellt einen massiven Eingriff in die grundgesetzlich verbriefte Planungshoheit der Länder dar. Die Länder, nicht die Kassen, haben den Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung und müssen deshalb auch entscheiden können. Dabei wäre es sinnvoll, wenn die Planung der Länder regionalisiert und demokratisiert würde. Wir fordern eine Planung in den Versorgungsregionen und die Beteiligung aller Betroffenen.

Die unter vielen Expert*innen umstrittensten Instrumente des KHVVG bleiben unverändert bestehen:

•    Pauschale Mindestvorhaltezahlen für ganze Leistungsgruppen und für onkochirurgische Leistungen sind kein Qualitätsinstrument, sondern dienen ausschließlich der Selektion, weil die betroffenen Krankenhäuser unterhalb der Mindestvorhaltezahlen nur noch ca. die Hälfte der Vergütung dieser Leistungsgruppen bekommen, obwohl sie alle sonstigen Qualitätskriterien der Leistungsgruppen erfüllen. Sie erhöhen gerade deswegen den ökonomischen Zwang zur Fallzahlsteigerung. Die neue Säule der Finanzierung über die sogenannte Vorhaltevergütung wird diesen Trend noch zusätzlich anheizen, ohne aber die tatsächlichen Vorhaltekosten der Kliniken zu decken. Auch die Vorhaltevergütung ist massiv leistungsabhängig und führt zu keinerlei Kehrtwende bei den finanziell getriebenen Mengensteigerungen. Zudem bleiben die DRGs als Preise und ihre negativen Auswirkungen in Richtung Unter-, Über- und Fehlversorgung weiterhin bestehen: Personalkostendumping und unnötige Mengenausweitungen rentieren sich weiter.

•    Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SüV) sind – ganz im Gegensatz zu den großspurigen Ankündigungen – nur „bessere“ Pflegeheime. Sie sollen keine Notfälle behandeln dürfen, schließen die Lücke zwischen dem unterversorgten Hausarztbereich und den Krankenhäusern nicht und verbessern deshalb auch nicht die flächendeckende Versorgung.

•    Die Pflege war das Hauptsparopfer der DRGs. Das Pflegebudget bedeutet, dass alle notwendigen Kosten für die Pflege am Bett refinanziert werden. Dies hat zu einem gewissen Personalaufbau geführt, der aber bei weitem noch nicht ausreichend ist. Kaum ein Krankenhaus erfüllt die Vorgaben der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0). Die neuen Regelungen im KHAG bedeuten, dass bestimmte (sehr allgemein beschriebene) Tätigkeiten innerhalb des Pflegebudgets nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Mit dieser Konkretisierung der Regelung zum Pflegebudget wurde nun eine Chance vertan die Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Finanzierung aller Berufsgruppen im Krankenhaus zu schaffen. Zwar kann die Regelung dazu beitragen, dass Pflegekräfte nicht mehr mit zusätzlichen pflegefremden Aufgaben belastet werden, um dadurch Gelder in anderen Berufsgruppen einzusparen, allerdings besteht auch die Gefahr, dass die pauschalen Formulierungen dazu benutzt werden, die Pflegebudgets unsachgemäß abzusenken. Am Grundproblem ändert sich nichts: Statt alle Berufsgruppen aus den Fallpauschalen herauszunehmen und das Problem an der Wurzel zu packen, wird hier wieder nur ein Symptom der fehlgeleiteten Krankenhausfinanzierung behandelt.

Patient*innen in ländlichen Regionen und hier besonders Kinder, Schwangere und Ältere werden die Leidtragenden sein, sie müssen weitere Wege für die stationäre Grundversorgung in Kauf nehmen und können ohne eigenen PKW die entfernten Angebote nur schwer erreichen. Da durch Engpässe im Rettungsdienst auch medizinische Notfälle das passende Krankenhaus immer öfter erst nach zu langen Anfahrtszeiten erreichen, wird auch die Chance auf erfolgreiche Behandlung von zeitkritischen Erkrankungen für Menschen in ländlichen Regionen sinken.

Es bleibt dabei: Diese Krankenhausreform wird die Qualität der Krankenhausbehandlung verschlechtern und gleichzeitig das Ziel der Kostensenkung verfehlen. Nur eine konsequente Abschaffung der DRG-Fallpauschalen und die Finanzierung der Krankenhäuser nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung bei gleichzeitiger Einführung eines Gewinnverbots kann sicherstellen, dass in Zukunft unsere stationäre Versorgung wieder dem Gemeinwohl dient und allen Menschen mit gleichem Standard zur Verfügung steht.

Quelle:
krankenhaus-statt-fabrik.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.