KHAG schafft Planungssicherheit – Ausnahmen könnten Strukturwandel bremsen
Der Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Es schafft Planungssicherheit für Kliniken. Gleichzeitig könnten umfangreiche Ausnahmen für Länder den Strukturwandel verzögern und zentrale Finanzierungsfragen offenlassen…
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Bund und Länder haben sich auf das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verständigt. Der Bundestag hat das Gesetz nun beschlossen. Damit endet für Krankenhäuser eine lange Phase der Unsicherheit über Leistungsaufträge und Investitionsentscheidungen.
In den vergangenen Jahren fehlte vielen Einrichtungen eine verlässliche Grundlage für ihre mehrjährigen Planungen. Oft blieb unklar, welche Leistungen sie künftig erbringen dürfen und welche Strukturen wirtschaftlich tragfähig sind. Das KHAG schafft nun erstmals eine verbindliche Grundstruktur. Kliniken erhalten dadurch mehr Orientierung für anstehende Personalentscheidungen und Investitionen.
Der gefundene Kompromiss enthält jedoch weitreichende Ausnahmeregelungen. Länder dürfen Kliniken Leistungsgruppen vorübergehend zuweisen, auch wenn diese die Qualitätsvorgaben nicht erfüllen. Diese Sonderregelung gilt jeweils für drei Jahre und kann insgesamt zweimal angewendet werden. Bis Ende 2026 ist dafür zudem kein Einvernehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen erforderlich.
Nach Einschätzung von Prof. Djordje Nikolic weicht diese Übergangsphase den ursprünglichen Reformgedanken auf. Die schnelle Umsetzung qualitätsbasierter Leistungsgruppen war ein zentrales Element der Reform. Durch die verlängerten Fristen könnten strukturelle Veränderungen in vielen Regionen zunächst ausbleiben. Nikolic sieht darin eine Gefahr für den Erfolg.
Dennoch bleiben weiterhin wichtige Punkte der Reform offen. Die konkrete Ausgestaltung der Vorhaltevergütung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt. Auch die Finanzierung pflegefremder Aufgaben sorgt in der Praxis weiter für Unsicherheit. Eine verbindliche Definition für Fachkliniken soll erst bis März 2030 offiziell vorliegen.
Trotz dieser offenen Fragen bewertet Nikolic die neue Planungssicherheit als Fortschritt. Gleichzeitig warnt er vor einem möglichen Verlust an Reformdynamik. Die Verantwortung liegt nun bei den Ländern, ihre Krankenhausplanung konsequent an Qualität und Wirtschaftlichkeit auszurichten.
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