KHGG NRW: Patientenunterlagen bei Klinik-Schließung
- QM
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Regelung zur Sicherung von Patientenunterlagen in § 34c in das Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW) eingefügt. Die Zielsetzung war es, den Datenschutz bei Patientenakten besser zu gewährleisten. Die Notwendigkeit für eine solche Regelung ergab sich durch einen Vorfall aus Mai 2020, der für Schlagzeilen gesorgt hatte …
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