KHVVG ermöglicht Klinikfusionen: Soest und Bottrop machen den Anfang

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erleichtert Zusammenschlüsse von Krankenhäusern, indem es eine Ausnahme von der Fusionskontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einführt. Erste Anträge auf schriftliche Bestätigung solcher Fusionen wurden von Kliniken in Soest und Bottrop eingereicht.

20. Januar 2025
  • Ökonomie


Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde eine neue Ausnahme von der Fusionskontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geschaffen, um Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich zu erleichtern. Diese Regelung gilt für standortübergreifende Fusionen von Krankenhäusern oder Fachabteilungen, sofern sie bis Ende 2030 abgeschlossen werden und die Versorgung verbessern. Nach § 187 Absatz 10 GWB ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich, dass dem Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Das zuständige Landesministerium muss Anträge transparent auf seiner Website veröffentlichen. Erste Anträge, etwa von den Kliniken in Soest und Bottrop, wurden bereits gestellt. Ziel der Regelung ist es, die Krankenhauslandschaft durch größere Kooperationen effizienter zu gestalten und die Qualität der Patientenversorgung zu sichern…

Quelle:

mags.nrw


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