KHVVG schafft neue Wege für Konsolidierung im Krankenhauswesen
Mit dem KHVVG wird eine neue Ausnahme von der Fusionskontrolle eingeführt, die standortübergreifende Zusammenschlüsse im Krankenhauswesen erleichtert, sofern diese von den Landesbehörden als versorgungsverbessernd bestätigt werden. Die Regelung gilt bis Ende 2030, doch bleibt unklar, ob die verfahrensrechtlichen Vorgaben den erhofften Nutzen bringen.
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Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ermöglicht seit dem 12. Dezember 2024 eine weitreichende Ausnahme von der Fusionskontrolle für standortübergreifende Zusammenschlüsse im Krankenhauswesen. Voraussetzung ist eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörden, dass der Zusammenschluss die Versorgung verbessert und keine wettbewerbsrechtlichen Hindernisse bestehen. Die Regelung gilt bis Ende 2030 und soll Konsolidierungen beschleunigen, bleibt jedoch auf spezifische Konstellationen beschränkt. Reine Beteiligungserwerbe oder Einkaufsgesellschaften unterliegen weiterhin der Fusionskontrolle. Krankenhäuser sollten frühzeitig mit Landesbehörden abstimmen, da die verfahrensrechtlichen Anforderungen die erhoffte Beschleunigung in der Praxis möglicherweise einschränken…
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