KHVVG sorgt für Unsicherheit im Belegarztwesen
Das KHVVG verändert die Rolle der Belegärztinnen und Belegärzte grundlegend und bringt neue juristische Konflikte mit sich…
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Das Belegarztwesen bleibt eine tragende Säule an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde der rechtliche Rahmen neu gefasst. Nach § 135e SGB V können Belegärzte zur Erfüllung personeller Mindestanforderungen eingesetzt werden, sofern sie die gleichen Qualitätskriterien wie Fachärztinnen und Fachärzte erfüllen. Ursprünglich sollte ihre Einbindung auf wenige Leistungsgruppen begrenzt werden. Nach Protest des Berufsverbands wurde die Regelung ausgeweitet.
Unklar bleibt, wie die Anforderungen eines 40-Stunden-Vollzeitäquivalents und einer ständigen Verfügbarkeit mit der freiberuflichen Tätigkeit vereinbar sind. Die gesetzlich geforderte „Vorhaltung“ im Krankenhausbetrieb könnte das Prinzip der Selbstständigkeit untergraben und Fragen nach Scheinselbstständigkeit und Doppelvergütung aufwerfen.
Fachkreise fordern daher eine Präzisierung des Gesetzes. Vorgeschlagen wird, die Verfügbarkeit organisatorisch zu interpretieren und die sachliche Ausstattung auch in Praxen berücksichtigen zu dürfen. Ohne Anpassung droht eine Schwächung des Belegarztmodells und ein Verlust intersektoraler Versorgungsstrukturen.
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