KHZG-Förderung: Fristenchaos oder Spielraum?

Das Auslaufen der KHZG-Förderung Ende 2024 ist komplexer als erwartet, da es keine einheitlichen Fristen gibt und Krankenhäuser individuelle Bewilligungsbescheide prüfen müssen, um Fördermittel rechtzeitig nutzen zu können.

27. September 2024
  • Ökonomie

Das Auslaufen der KHZG-Förderung Ende 2024 ist komplexer als erwartet, da es keine einheitlichen Fristen gibt und Krankenhäuser individuelle Bewilligungsbescheide prüfen müssen, um Fördermittel rechtzeitig nutzen zu können.

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und seine Förderung scheinen auf den ersten Blick mit Ende 2024 klar zu enden. Doch wie Dr. Oliver Jauch von der Wirtschaftskanzlei Görg beim „Meeting am Meer“ erläuterte, stecken die Herausforderungen im Detail. Ein zentrales Thema sind Fristen und ungenutzte Fördermittel. Nicht abgerufene Mittel fließen an die Länder zurück, die je nach Region kleinere neue Förderrunden starten. Ob und wann die Mittel eingesetzt werden müssen, ist jedoch oft nicht klar geregelt. Jauch betonte, dass es keine pauschalen gesetzlichen Fristen gebe, sondern vielmehr der Förderbescheid des jeweiligen Bundeslandes entscheide. Bayern sei hier besonders streng, während Nordrhein-Westfalen einen gewissen Spielraum lasse. Um Fehler zu vermeiden, sollten Krankenhausträger ihre Bescheide genau prüfen und im Zweifelsfall aktiv auf den Fördermittelgeber zugehen.

Quelle:

e-health-com.de


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