KI und elektronische Patientenakte: eine gefährliche Mischung?

Folglich müssen vor einer Datenspende die gleichen Fragen beantwortet werden wie bei einer Organspende – dem Spender darf kein Schaden entstehen

27. Juni 2023
  • IT
  • Politik

Die eigenen Gesundheitsdaten gehören als Persönlichkeitsbestandteil zu jeder Person, ähnlich wie das Herz oder die Niere. Folglich müssen vor einer Datenspende die gleichen Fragen beantwortet werden wie bei einer Organspende – dem Spender darf kein Schaden entstehen. Auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) müsste demnach ein Opt-In erforderlich sein…

Quelle:

heise.de


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