Pressemeldung

KKVD: Notfallreform muss Versorgungsrealitäten stärker berücksichtigen

Der KKVD unterstützt die Notfallreform, fordert aber regionale Mitsprache bei INZ-Standorten, klare Haftungsregelungen und eine verlässliche Finanzierung neuer Strukturen…

10. September 2026
  • Politik

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages findet heute eine Anhörung über den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung statt. Die katholischen Krankenhäuser unterstützen das Ziel, Patientinnen und Patienten künftig besser zu dem für sie richtigen Behandlungsort zu steuern. Gleichzeitig mahnen sie, die Versorgungsrealitäten vor Ort im Blick zu behalten. Daher müssen Länder und Kliniken in Standortentscheidungen für Integrierte Notfallzentren (INZ) einbezogen werden.

Über INZ-Standorte muss in der Region entschieden werden

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Eine bessere Steuerung von Patientinnen und Patienten ist richtig und notwendig. Steuerungsinstrumente können jedoch nur dort wirksam funktionieren, wo tragfähige Versorgungsangebote tatsächlich vorhanden sind. Schon heute fehlen vielerorts Haus- und Fachärzte und die Notaufnahmen sind häufig eine der wenigen verlässlichen Anlaufstellen. Eine Notfallreform muss diese Realität im Blick haben. Wo künftig ein Integriertes Notfallzentrum (INZ) eingerichtet wird, darf nicht am grünen Tisch entschieden werden. Die Länder kennen die regionalen Versorgungsstrukturen und tragen die Verantwortung für die Krankenhausplanung. Deshalb müssen sie ebenso wie die betroffenen Krankenhäuser maßgeblich in die Standortentscheidungen einbezogen werden.“

Krankenhäuser ohne INZ bleiben Teil der Notfallversorgung

Auch mit der Einführung der Integrierten Notfallzentren wird die Notfallversorgung nicht allein an den INZ-Standorten stattfinden können. Gerade in ländlichen und strukturschwächeren Regionen werden Krankenhäuser ohne INZ weiterhin wichtige Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten sein.

Rümmelin weiter: „Der Gesetzentwurf sieht im Grunde vor, dass diese Krankenhäuser Patientinnen und Patienten, deren Zustand nicht lebensbedrohlich ist, nach einer kurzen Ersteinschätzung an ein INZ weiterleiten. Das geht an der Versorgungsrealität vorbei. Gerade nachts, bei weiten Entfernungen oder fehlenden Transportmöglichkeiten ist eine solche Weiterleitung kaum praktikabel. Krankenhäuser ohne INZ dürfen deshalb nicht zu reinen Weiterleitungsstellen werden. Zudem braucht es klare Regelungen dazu, wer in diesen Fällen die medizinische und haftungsrechtliche Verantwortung trägt und wer einen notwendigen Transport organisiert und finanziert.

Rechtssicherheit ist auch notwendig, wenn Patientinnen und Patienten nach einer telefonischen oder digitalen Ersteinschätzung direkt an ein Krankenhaus verwiesen werden. Das Krankenhaus muss sich auf diese Zuweisungsentscheidung verlassen können. Eine erneute Prüfung und Einschätzung allein aus haftungsrechtlichen Gründen führt zu Doppelstrukturen, Ressourcenverschwendung und zusätzlichen Belastungen. Dafür braucht es klare Verantwortlichkeiten sowie Rechts- und Finanzierungssicherheit an den Schnittstellen.“

Krankenhausreform und Notfallreform zusammenführen

Durch die Krankenhausreform wird sich nicht nur die Zahl und Struktur der Krankenhausstandorte verändern, sondern auch die Aufgabenverteilung in der Versorgung. Dazu gehört die Weiterentwicklung von Krankenhausstandorten zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV).

Bernadette Rümmelin: „Die eine Reform darf nicht neue Strukturen schaffen, die die andere Reform anschließend außen vor lässt. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen müssen dort in die Akut- und Notfallversorgung einbezogen werden können, wo dies aufgrund der Versorgungsstrukturen vor Ort sinnvoll und erforderlich ist. Diese Möglichkeit fehlt im Gesetzentwurf bislang. Krankenhausreform und Notfallreform müssen zusammengeführt werden.“

Neue Strukturen brauchen eine verlässliche Finanzierung

Rümmelin abschließend: „Eine Notfallreform gibt es nicht zum Nulltarif. Für den Betrieb der INZ brauchen wir ein eigenständiges und auskömmlich ausgestattetes Budget. Das gilt ebenso für die notwendige digitale Vernetzung: Wer neue Steuerungswege schafft, muss auch die technischen Voraussetzungen dafür verlässlich finanzieren. Gleichzeitig muss auch die ambulante Notfallversorgung an Krankenhäusern ohne INZ angemessen vergütet werden.“

Der Katholische Krankenhausverband Deutschland hat gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung (Drs. 21/6808) vorgelegt. Die vollständige Stellungnahme kann hier abgerufen werden: PDF-Download

Quelle:
die-katholischen-krankenhaeuser.de

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