Klinikpersonal haftet nicht für Hirnschäden nach Antibiotikagabe
Klinikpersonal nicht für Hirnschäden haftbar
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Ein Gericht hat entschieden, dass Klinikpersonal nicht für Hirnschäden haftbar gemacht werden kann, die durch eine Antibiotikabehandlung verursacht wurden…
Deutsches Ärzteblatt
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