Klinikreform: Bund lockert Vorgaben, Länder erhalten mehr Entscheidungsfreiheit
Die Bundesregierung plant Anpassungen bei der Krankenhausreform. Die Länder sollen mehr Zeit und größere Freiheiten bei der Umsetzung erhalten. Geplant sind längere Fristen für die Einführung der Vorhaltevergütung und für die Zuweisung von Leistungsgruppen. Zudem dürfen die Länder künftig auch ohne Qualitätskriterien zuweisen, wenn die Versorgung gesichert werden muss.
- Politik
Erreichbarkeitsvorgaben für Kooperationen entfallen, Ausnahmen sind möglich. Diese Flexibilität ist jedoch zeitlich begrenzt: drei Jahre mit Verlängerungsoption. Der Bund hält an der Definition von Klinikstandorten fest. Krankenkassen warnen vor einem Aufweichen der Qualitätsstandards. Der Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz soll bald in die Verbändeanhörung gehen.
Die Bundesregierung reagiert auf den Druck der Länder und lockert die Vorgaben der Krankenhausreform. Der Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sieht längere Fristen und mehr Handlungsspielraum vor. Künftig dürfen Länder Kliniken Leistungsgruppen auch ohne vollständige Qualitätskriterien zuweisen, sofern dies zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich ist. Für Kooperationen entfallen die bisherigen Erreichbarkeitsvorgaben. Anstelle bundeseinheitlicher Regeln sollen die Länder über Ausnahmen entscheiden können. Diese gelten drei Jahre und können um weitere drei Jahre verlängert werden.
Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr auf das Jahr 2028 verschoben und auch die Fristen für die Leistungsgruppenzuweisung werden ausgeweitet. Die Definition von Krankenhausstandorten bleibt unverändert: Mehrere Gebäude gelten als ein Standort, wenn sie höchstens zwei Kilometer auseinanderliegen. Abweichungen sind nur im Einvernehmen von GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und PKV möglich.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bekräftigte die Reformziele: mehr Qualität, eine gute Versorgung und ein verlässliches Angebot in der Fläche. Von den Krankenkassen kommt Kritik. So warnt der AOK-Bundesverband vor einer Aushöhlung der Qualitätsstandards. Die Zuweisung zu den Leistungsgruppen dürfe nicht zum reinen Formalakt werden. Der Entwurf soll in Kürze in die Verbändeanhörung gehen.
aok.de

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