Klinikverbund Hessen warnt vor Vollbremsung bei Hybrid-DRG und steigender Prüflast durch den Medizinischen Dienst
Die Änderungsanträge zur Notfallreform belasten kommunale Kliniken durch höhere Prüfquoten und das geplante Aus der Hybrid-DRG, der angekündigte Rechnungszuschlag wiege das nicht auf…
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Der Klinikverbund Hessen sieht in den Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung eine erhebliche Mehrbelastung für kommunale Krankenhäuser. Geschäftsführer Reinhard Schaffert begrüßt zwar den angekündigten Rechnungszuschlag und die stärkere Begrenzung der Verwaltungsausgaben bei Krankenkassen. Den Rechnungszuschlag bezeichnet er jedoch nur als Tropfen auf den heißen Stein.
Besonders kritisch bewertet Schaffert die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG fünf Jahre nach ihrer Einführung. Ambulante Fälle ohne Übernachtung sollen künftig auf EBM-Niveau vergütet werden. Für kommunale, tarifgebundene Kliniken sei das nicht kostendeckend, da viele dieser Fälle die Ressourcen eines Krankenhauses im Hintergrund benötigten. Schaffert fordert, zunächst die vorgesehenen Kurzzeitfallpauschalen zu etablieren, bevor die Hybrid-DRG abgelöst wird.
Auch die angehobenen Prüfquoten des Medizinischen Dienstes stoßen auf Kritik. Die neue Prüfquote von einem Prozent für Häuser mit über 90 Prozent anerkannten Abrechnungen entlaste lediglich rund 100 Krankenhäuser, vor allem Fachkliniken und psychiatrische Einrichtungen. Für alle anderen steige das Prüfaufkommen deutlich. Schaffert bemängelt zudem die Qualität der Erstgutachten und fordert, dass strittige Fragen zwischen Medizinischem Dienst und Krankenhaus geklärt werden, bevor ein Gutachten in die Prüfstatistik einfließt. Die juristische Verantwortung für die Korrektheit solle beim Medizinischen Dienst als Körperschaft öffentlichen Rechts liegen.
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