Klinikverbund Hessen zu Details der Krankenhausreform

Ausgliederung und Verteilung des Vorhaltebudgets müssen transparent, nachvollziehbar und ausgewogen sein

1. August 2023
  • Ökonomie
  • Politik

Ausgliederung und Verteilung des Vorhaltebudgets müssen transparent, nachvollziehbar und ausgewogen sein

Im Vorschlag der Regierungskommission und den Eckpunkten zur Krankenhausreform liest sich die pauschale Ausgliederung des Vorhaltebudgets aus den DRG und die Verteilung auf die Krankenhäuser ganz einfach, aber der Teufel steckt im Detail: Kleinste Veränderungen werden große Auswirkungen haben“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Denn schließlich gehe es um die Neuverteilung von ca. 40 Prozent der bisherigen Krankenhauserlöse, das entspreche einem Betrag von über 20 Milliarden Euro.

„Die Regierungskommission hat es sich einfach gemacht und gesagt, es sollen pauschal 40 bis 60 Prozent aus den bisherigen DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und zukünftig als Vorhaltebudget vergütet werden, aber so einfach ist es nicht“, betont Schaffert. Denn im Rahmen der DRG-Kalkulation werden bestimmte Kosten wie teure Medikamente und medizinischer Sachbedarf sowie Implantate den Fällen direkt zugeordnet. Bei einigen DRG-Fallpauschalen überstiegen diese direkten fallabhängigen (variablen) Kosten den für die Ausgliederung vorgesehenen Anteil. Wären diese Kosten in die pauschale Ausgliederung und damit das Vorhaltebudget einbezogen, würden die entsprechenden Beträge auf alle Behandlungsfälle innerhalb einer Leistungsgruppe verteilt, unabhängig davon, ob die Kosten beim Einzelfall tatsächlich entstehen. Dagegen wären die entsprechenden Kosten – z. B. teure Implantate – in der Einzelfallabrechnung mit der Rest-DRG nicht mehr gedeckt, diese Fälle daher unterfinanziert. „Das kann zu erheblichen Verwerfungen und unerwünschten Anreizen führen, die ja gerade mit der Vorhaltefinanzierung reduziert werden sollten“, erklärt Schaffert…

Quelle:

klinikverbund-hessen.de


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