Klinikverbund Hessen zu Details der Krankenhausreform

Leistungsgruppendefinition muss einheitliche Eingruppierung und ausgewogene Verteilung des zukünftigen Vorhaltebudgets berücksichtigen

25. Juli 2023
  • Politik

Leistungsgruppendefinition muss einheitliche Eingruppierung und ausgewogene Verteilung des zukünftigen Vorhaltebudgets berücksichtigen

Es ist nachvollziehbar, dass sich Bund und Länder bei den Eckpunkten zur Krankenhausreform auf die nordrheinwestfälischen Leistungsgruppen mit wenigen Ergänzungen geeinigt haben, aber bei der konkreten Umsetzung sind abweichend von dem NRW-Modell einige Details zu beachten“, meint Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Denn im Gegensatz zu NRW und anderen Ländern, die Leistungsgruppen lediglich zur Krankenhaus- und Leistungsplanung einsetzen, sollen die bundesweiten Leistungsgruppen auch zur Verteilung des Vorhaltebudgets verwendet werden. Dies erfordere teils abweichende und über das Modell hinausgehende Kriterien bei der Definition.

„Das NRW-Modell geht von der bisherigen Krankenhausplanung in Nordrheinwestfalen mit den dortigen Strukturen hinsichtlich Kooperationen, Fachabteilungen, entsprechender Spezialisierungen und Leistungsbereichen aus, dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern gleich“, erläutert Schaffert. In Hessen gebe es beispielsweise für onkologische, geriatrische und Schlaganfallbehandlungen eigene landesweite und erprobte Behandlungskonzepte, die mit dem neuen System kompatibel sein müssten…

Quelle:

klinikverbund-hessen.de


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