Koalition kippt Hybrid-DRG – Fachärzteverband warnt vor mehr Krankenhausübernachtungen

Die Regierungsfraktionen wollen die Hybrid-DRG ab 2028 abschaffen und durch Kurzzeitfallpauschalen ersetzen. Für 2027 gelten Übergangsregelungen, der Fachärzteverband SpiFa warnt vor Fehlanreizen…

6. Oktober 2026
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Per Änderungsantrag zum Notfallversorgungsgesetz wollen CDU/CSU und SPD den Paragrafen 115f SGB V streichen und damit die 2024 eingeführte sektorengleiche Vergütung ab 2028 beenden. An die Stelle der Hybrid-DRG treten Kurzzeitfallpauschalen, die das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Sommer 2026 bereits gesetzlich verankert hat.

Derzeit umfasst der Hybrid-DRG-Katalog 69 Fallpauschalen mit 904 OPS-Codes. Es gibt Hinweise, dass sie die GKV-Ausgaben nicht gesenkt, sondern gesteigert haben.

Das InEK soll die neuen Pauschalen bis Ende März 2027 kalkulieren. Sie gelten für stationäre Fälle mit maximal drei Kalendertagen und höchstens zwei Übernachtungen. GKV-Spitzenverband, DKG und PKV müssen bis 30. April 2027 eine Kalkulationsvereinbarung beschließen.

Für 2027 gelten Übergangsregelungen. Leistungen ohne Übernachtung werden nach dem EBM-Katalog abgerechnet, Leistungen mit mindestens einer Übernachtung behalten die bisherigen Hybrid-DRG-Honorare. Arztpraxen und Krankenhäuser müssen dafür Datenverarbeitungslösungen des InEK nutzen.

Der SpiFa kritisiert die Übergangsregelung. Der stellvertretende Vorsitzende Helmut Weinhart warnte, die Regelung belohne Krankenhausbehandlungen finanziell und bremse die Ambulantisierung. Das zentrale Versprechen einer einheitlichen Vergütung unabhängig vom Behandlungsort werde damit aufgegeben.

Quelle:
aerzteblatt.de

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