Koalition konkretisiert Ausnahmen bei psychotherapeutischer Vergütung ab 2027

Ab 2027 sollen bestimmte psychotherapeutische Leistungen weiterhin außerhalb der MGV vergütet werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer warnt vor Einschnitten bei Erwachsenen…

6. Oktober 2026
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Die Regierungskoalition hat Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt, die festlegen, welche psychotherapeutischen Leistungen ab dem 1. Januar 2027 weiterhin außerhalb der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden. Damit setzt sie einen Entschließungsantrag um, den die Koalitionsfraktionen im Sommer als Reaktion auf massive Proteste beschlossen hatten.

Außerhalb der MGV bleiben Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie der kinder- und jugendpsychiatrischen Grundversorgung. Auch unmittelbar patientenbezogene Leistungen nach der KSV-Psych-Richtlinie des GBA für schwer psychisch Erkrankte fallen darunter. Koordinierungs- und Vernetzungsleistungen dieser Richtlinie gehen hingegen in die MGV über.

Für die psychotherapeutische Akutbehandlung gelten enge Voraussetzungen. Die Dringlichkeit muss in einer Sprechstunde festgestellt, der Termin über die Terminservicestelle vermittelt und der Umfang auf maximal 600 Minuten in zwölf Monaten begrenzt sein. Laufende genehmigungspflichtige Behandlungen dürfen die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht nachträglich kürzen.

Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert, die Korrekturen könnten die Folgen der Budgetdeckelung abmildern, aber nicht vollständig verhindern. Besonders die Versorgung Erwachsener und die Gruppenpsychotherapie seien weiterhin gefährdet. Die Folgeregelungen müssen noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Quelle:
aerzteblatt.de

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