Koalitionsvertrag: Krankenhausreform geht in die nächste Runde

Die Koalitionspartner ordnen die Krankenhauslandschaft neu. Ziel ist eine bedarfsgerechte Versorgung, mit erweiterten Länderkompetenzen, gesicherten Spezialkliniken und Klarheit bei der Leistungsgruppenzuordnung. 2027 bringt die erlösneutrale Übergangsphase – danach folgen die Vorhaltekosten.

10. April 2025
  • Politik


Die designierte Bundesregierung will die Krankenhausreform unter Federführung eines CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums konsequent fortsetzen und bis zum Sommer 2025 gesetzlich verankern. Im Mittelpunkt stehen eine qualitätsorientierte, zukunftsfähige Versorgungsstruktur und Flexibilitäten für den ländlichen Raum. Dazu können die Länder Ausnahmeregelungen für die Grund- und Notfallversorgung einführen. Die Finanzierungslücke der bisherigen Umbaukosten soll durch das Sondervermögen Infrastruktur geschlossen werden.

Regional bedeutsame Fachkliniken sollen erhalten bleiben. Auch das Belegarztwesen soll gesichert und weiterentwickelt werden. Ab 2027 erfolgt die Zuordnung zu den Leistungsgruppen auf Basis der 60 NRW-Gruppen plus spezielle Traumatologie. Für die Abrechnung wird der InEK-Grouper verpflichtend eingesetzt. Fristen und Qualitätsvorgaben werden angepasst. Für die Arztstellen je Leistungsgruppe gilt künftig eine Vollzeitbemessung von 38,5 Wochenstunden.

Die Konvergenzphase wird auf drei Jahre verlängert. Das Jahr 2027 bleibt als Testlauf für die neuen Vergütungsmechanismen aufkommensneutral. Ab 2028 wird das Vorhalteentgelt schrittweise eingeführt. Frühzeitig vergebene Leistungsgruppen in den Bundesländern bleiben bis Ende 2030 gültig und schützen vor Nachteilen…

Quelle:

medinfoweb.de


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