Kommunale Gesundheitskonferenz berät über Auswirkungen der Krankenhausreform
„Die Krankenhausreform des Bundes bringt tiefgreifende Veränderungen für die Kliniken mit sich, die sich auch auf Praxen, die Pflege oder den Rettungsdienst auswirken werden. Als kommunale Verantwortungsträger stehen wir vor der Herausforderung, diese Entwicklungen im Rahmen unserer Möglichkeiten so mitzugestalten, dass die medizinische Versorgung auch zukünftig wohnortnah, qualitativ hochwertig und verlässlich bleibt. Das setzt eine gute Abstimmung und Vernetzung aller relevanten Akteure für die Gesundheitsversorgung in einer Region voraus“, sagten Landrat Heiner Scheffold und Ulms Bürgermeisterin Iris Mann bei der Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz, die kürzlich zum achten Mal unter Vorsitz von Landrat Scheffold im Landratsamt Alb-Donau-Kreis stattfand.
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An der gemeinschaftlich vom Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm eingerichteten Kommunalen Gesundheitskonferenz nahmen neben dem Landrat und der Bürgermeisterin Vertreterinnen aus dem Sozialministerium sowie Vertreterinnen und Vertreter des Alb-Donau-Kreises, der Stadt Ulm, der Kreis- und Gemeinderatsfraktionen, der Kliniken, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Kreisärzteschaft, des Rettungsdienstes sowie der Notärzteschaft, der Krankenkassen, des Medizinischen Dienstes und des öffentlichen Gesundheitsdienstes teil. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz ist im Gesundheitsamt des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis angesiedelt.
Die Leiterin der Koordinierungsstelle Sektorenübergreifende Versorgung im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Frau Gudrun Merkle, führte mit einem Impulsvortrag in die Thematik ein. Nachdem sie ein Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg vorgestellt hatte, verdeutlichte die Referentin die Systematik der neuen Krankenhausplanung des Landes und thematisierte mögliche Chancen und Herausforderungen von Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen.
Anschließend diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des regionalen Gesundheitswesens in einer Podiumsdiskussion die praktische Umsetzung der Krankenhausreform sowie Konsequenzen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung vor Ort. Die Moderation übernahm Frau Dr. Monika Spannenkrebs, Referatsleiterin für Gesundheitsplanung, Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung im Sozialministerium. Die Diskussion machte deutlich, dass die bevorstehenden Umstrukturierungen für die kommunale Ebene große Herausforderungen mit sich bringen werden. Denn noch immer fehlen abschließend definierte gesetzliche Vorgaben. Gleichzeitig besteht ein hoher Zeitdruck. Das erschwert die Umsetzung vor Ort. Die Notwendigkeit, Klinikstandorte zügig an die neuen Anforderungen der Leistungsgruppen auszurichten, verlangt erhebliches Engagement und eine enge Abstimmung seitens der Verantwortlichen.
Zugleich biete die Reform auch Chancen: Eine verbesserte Abstimmung von Leistungsspektren zwischen den stationären Einrichtungen sowie eine stärkere Vernetzung zwischen stationären und ambulanten Angeboten, Pflege und Rettungsdienst können die Versorgung optimieren und nachhaltig stärken. Dabei müsse jedoch allen bewusst sein, dass der ambulante Sektor den Wegfall stationärer Angebote nicht eins zu eins auffangen werden könne. Die Wege werden weiter werden, formulierte der Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Wichtig sei es zudem, dass die Reform dazu beiträgt, die Patienten zielgerichteter zu steuern – angefangen mit dem ersten Anruf beim Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung oder dem Notruf.
Die Teilnehmerinnen und -teilnehmer nutzten die Kommunale Gesundheitskonferenz rege, um diese und weitere Aspekte der Krankenhausreform vertieft zu diskutieren und um sich für die zukünftigen Entwicklungen abzustimmen. Konkret wurden erste Projekte zur Stärkung der Gesundheitskompetenz sowie für eine bessere Patientensteuerung vereinbart. Das Format soll auf regionaler Ebene weiterhin dazu dienen, Fachleute und verantwortliche Akteuren zu vernetzen, den Austausch zu fördern und dazu, gemeinsam neue Lösungsansätze zu entwickeln.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz dient als Plattform zur Beratung, Vernetzung und Koordination von Fragen der Gesundheitsversorgung und -vorsorge. Viele Entscheidungen im Gesundheitswesen werden auf Bund- und Länderebene getroffen, jedoch kann auch regional durch die Vernetzung vor Ort eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung bewirkt werden. Die Einrichtung einer Kommunalen Gesundheitskonferenz wurde mit der Verabschiedung des Landesgesundheitsgesetzes in allen Stadt- und Landkreisen gesetzlich verankert. Mit der Eröffnungssitzung am 16. Januar 2019 nahm die Kommunale Gesundheitskonferenz des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm ihre Arbeit auf.
alb-donau-kreis.de

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