Kontrolle versagt? Jurist erklärt strafrechtliche Risiken für Krankenhausmanager

Ein Pfleger steht unter Mordverdacht, doch Ermittlungen richten sich nun auch gegen Klinikverantwortliche…

18. November 2025
  • Personal

Nach dem mutmaßlichen Mord mehrerer Patientinnen und Patienten durch einen Krankenpfleger in zwei nordrhein-westfälischen Kliniken ermitteln die Behörden inzwischen auch gegen leitende Personen. Medien berichten von unzureichender Medikamentenkontrolle, fehlenden Vier-Augen-Prinzipien und ignorierten Warnhinweisen. Laut Strafrechtsexperte Jens Ferner kann in solchen Fällen auch eine Haftung des Managements bestehen, wenn Aufsichts- oder Kontrollpflichten verletzt wurden. Entscheidend sei, ob organisatorische Mängel oder unzureichende Sicherheitsmechanismen die Tat ermöglichten. Die strafrechtliche Verantwortung betreffe weniger den individuellen Vorsatz als vielmehr die Schaffung eines Umfelds, das Fehlverhalten begünstigt. Ferner mahnt an, frühzeitig juristisch und kommunikativ zu reagieren, um Handlungsspielräume zu sichern. Der Fall gilt als Warnsignal für Krankenhausträger, interne Kontrollsysteme konsequent zu prüfen und zu dokumentieren.

Quelle:
ferner-alsdorf.de

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