KPMG-Bericht belegt methodische Schwächen bei ärztlicher Personalbemessung

Die Bundesregierung schließt eine verpflichtende Einführung des ärztlichen Personalbemessungsinstruments ÄPS-BÄK vorerst aus, da die Erprobung methodische Mängel offenbarte…

26. Juni 2026
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Die Bundesregierung plant keine flächendeckende, verpflichtende Einführung des ärztlichen Personalbemessungsinstruments ÄPS-BÄK der Bundesärztekammer. Grundlage dieser Entscheidung ist der Abschlussbericht der Unternehmensberatung KPMG, die im Herbst 2025 die bundesweite Erprobung durchgeführt hatte.

Der Bericht zeigt, dass die erhobenen Personalbedarfe auf subjektiven Schätzungen der Krankenhäuser beruhen. Einheitliche Methoden zur Zählweise oder festgelegte Messzeitpunkte sind im Instrument nicht vorgesehen. Damit eignet sich ÄPS-BÄK laut Bundesregierung weder für einen verpflichtenden Einsatz noch für hausübergreifende Vergleiche.

An der Erprobung beteiligten sich 37 Kliniken unterschiedlicher Größe und Herkunft, ursprünglich waren 72 Häuser vorgesehen. Nur rund die Hälfte der teilnehmenden Kliniken lieferte verwertbare Ergebnisse. Die Kosten beliefen sich auf knapp 166.000 Euro. Dennoch stuft die Bundesregierung die Erprobung als qualitativ hochwertig ein und sieht eine Wiederholung als nicht erforderlich an.

Für die hausinterne Nutzung hält die Regierung das Instrument grundsätzlich für geeignet. Das Bundesgesundheitsministerium steht weiterhin im Austausch mit der BÄK.

BÄK-Vizepräsidentin Susanne Johna wertet die Ergebnisse als Grundlage für die Weiterentwicklung von ÄPS-BÄK. Der 130. Deutsche Ärztetag hat die BÄK aufgefordert, diesen Prozess fortzuführen, und den Gesetzgeber zur Finanzierung einer angemessenen ärztlichen Personalausstattung aufgerufen. Für andere Berufsgruppen existieren bereits gesetzliche Personalbemessungsinstrumente, für Ärzte fehlt eine vergleichbare Regelung bislang.

Quelle:
aerzteblatt.de

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