Krankenhäuser nicht weiter schwächen
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. kritisiert die von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgeschlagenen Einsparungen zu Lasten der Krankenhäuser für die Krankenkassenfinanzen…
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Berlin, 30.10.2025 – In einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist vorgesehen, den Veränderungswert für die Verhandlungen der Landesbasisfallwerte sowie der Budgets psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhäuser im Jahr 2026 auf die Höhe des Orientierungswertes zu begrenzen. Damit sollen bei den Krankenhäusern rund 1,8 Milliarden Euro eingespart werden, um die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren.
Besonders unverständlich ist dieses Vorgehen, weil die Bundesregierung erst kürzlich einen Inflationsausgleich von 4 Milliarden Euro für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen hat, um die Krankenhäuser wirtschaftlich zu stabilisieren. Dies war nötig, weil gerade die o.g. Preisanpassungsregel verhindert hat, dass die Krankenhäuser in der Phase der Inflation einen entsprechenden Ausgleich für die massiv gestiegenen Preise erhalten haben. „Dieser Ausgleich soll endlich ab 01. November dieses Jahres zur Auszahlung kommen und wird nun zur Hälfte schon wieder einkassiert“, kritisiert BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz.
Der Verband verweist darauf, dass der Bund selbst Verursacher der Misere ist. Seit Jahren zahlt er keine kostendeckenden Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger. Dieses moralisch fragwürdige Verhalten verursacht bei den Krankenkassen jährliche Defizite in Höhe von rund zehn Milliarden Euro, die alle Beitragszahler ausgleichen müssen. Diese Defizite jetzt über Kürzungen nur bei den Krankenhäusern zu kompensieren, ist an politischer Willkür kaum zu überbieten, kritisiert der BDPK.
Wenn die Bundesregierung keine anderen Möglichkeiten zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge findet und auch seine eigenen Beitragsschulden nicht zahlen will, muss sie wenigstens die Krankenhäuser von teuren und inhaltlich fragwürdigen Personalmindestvorgaben und dem Fixkostendegressionsabschlag befreien. Sonst werden immer mehr Krankenhäuser in wirtschaftliche Instabilität geraten und demnächst ebenfalls durch politische Entscheidungen gerettet werden müssen. Die vollständige Stellungnahme des BDPK lesehttps://www.bdpk.de/stellungnahme/stellungnahme-zur-formulierungshilfe-fuer-einen-aenderungsantrag-der-fraktionen-der-cdu-csu-und-spd-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-fuer-ein-gesetz-zur-befugniserweiterung-und-entbuerokratisierung-in-der-pflege-drucksachen-21-1511-21-1935n Sie hier
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