Krankenhaus: Veränderungsrate auf 2,29 % festgesetzt

20. September 2021
  • Ökonomie

Die Veränderungsrate ist ein wesentlicher Parameter für die Steigerung der Kostenerstattung von Krankenhaus-Leistungen. Für das Jahr 2022 ist er auf 2,29 % festgesetzt worden. Aufgrund unterschiedlicher Ausgestaltung kann die Steigerung auf Ebene einzelner Krankenhäuser in einzelnen Bundesländern und möglicher standortabhängiger Abschläge unter dieser Obergrenze liegen…

Quelle:

fresenius.de


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