Krankenhaus Weilheim-Schongau benötigt zwei Millionen Euro zusätzlich
Die Krankenhaus Weilheim-Schongau GmbH benötigt für 2025 zwei Millionen Euro mehr als geplant. Der Landkreis stellt zusätzliche Mittel bereit und plant im Gegenzug die Übernahme eines Klinikgrundstücks in Schongau…
- Ökonomie
Die Krankenhaus Weilheim-Schongau GmbH benötigt für das Geschäftsjahr 2025 einen Zuschuss von insgesamt 14 Millionen Euro. Ursprünglich waren zwölf Millionen Euro aus dem Kreishaushalt vorgesehen. Der Landkreis stellt die zusätzlichen zwei Millionen Euro bereit. Als Gegenleistung soll die Klinikgesellschaft ein 4.000 Quadratmeter großes Grundstück auf dem Gelände des Schongauer Krankenhauses übertragen. Der Kreistag hat der Bereitstellung der Mittel und dem vorgesehenen Verfahren einstimmig zugestimmt.
Geschäftsführer Claus Rauschmeier begründete den Mehrbedarf mit schwer vorhersehbaren Einnahmen. Während Personal- und Betriebskosten weitgehend planbar seien, hingen die Erlöse von Patientenzahlen und Behandlungen ab. Hinzu kämen Änderungen bei der Abrechnung bestimmter Leistungen.
Ein weiterer Faktor war der Chefarztwechsel in der Gefäßchirurgie. Zwischen dem Ausscheiden des bisherigen Chefarztes und dem Dienstantritt seines Nachfolgers fanden mehrere Monate lang weniger Eingriffe statt. Dies belastete nach Angaben Rauschmeiers das wirtschaftliche Ergebnis. Inzwischen sei der neue Chefarzt tätig und hole einen Teil der ausgefallenen Leistungen auf.
Landrat Johann Bertl hatte zusätzliche Zuschüsse an eine Gegenleistung der Krankenhausgesellschaft geknüpft. Das vorgesehene Grundstück einschließlich der darauf befindlichen Gebäude wird mit rund 500 Euro je Quadratmeter bewertet. Der Aufsichtsrat hat der Regelung bereits zugestimmt. Der Landkreis will das Grundstück anschließend entwickeln und nutzen.
Nach Angaben von Kreiskämmerer Matthias Brugger sind die zusätzlichen Mittel im Haushalt vorhanden, weil die Schlüsselzuweisungen des Freistaats höher ausfielen als geplant. Vor der noch ausstehenden nichtöffentlichen Entscheidung des Kreistags über den Grundstückskauf und dem Notartermin ist eine Besichtigung für interessierte Kreisräte vorgesehen.
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