Krankenhausabrechnung: Aufrechnungsverbot durfte übergangsweise ausgesetzt werden
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass das ab 2020 geltende Aufrechnungsverbot zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern durch einen Kollektivvertrag übergangsweise ausgesetzt werden durfte
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- Ökonomie
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass das ab 2020 geltende Aufrechnungsverbot zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern durch einen Kollektivvertrag übergangsweise ausgesetzt werden durfte. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. und der GKV-Spitzenverband hatten dies auf der Grundlage einer Öffnungsklausel im MDK-Reformgesetz vereinbart; entgegen der Vorinstanz entschied das LSG Bayern, dass diese Übergangsregelung rechtmäßig ist und hob alle entsprechenden Beschlüsse des Sozialgerichts Nürnberg auf…
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