Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG): Mehr Ausnahmen, weniger Standards

Der neue Referentenentwurf zur Krankenhausreform sieht erhebliche Lockerungen vor: Die Länder erhalten größere Spielräume bei der Umsetzung und die Qualitätskriterien werden relativiert. Die Reform verliert an Verbindlichkeit, was Verbände scharf kritisieren. Zwar übernimmt der Bund die Hälfte des Transformationsfonds, doch zentrale Ziele wie Strukturverbesserung und Qualitätssteigerung drohen zu verwässern. Fachgesellschaften schlagen Alarm.

7. August 2025
  • Politik


Mit dem Referentenentwurf zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) reagiert das Bundesgesundheitsministerium auf die Umsetzungsprobleme der Länder. Künftig sollen Ausnahmeregelungen eine flexiblere Anwendung der Leistungsgruppen ermöglichen. Die Pflicht zur Erfüllung bundeseinheitlicher Qualitätskriterien wird deutlich relativiert. Auch die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben sollen entfallen. Die Länder dürfen nun eigenständig über Abweichungen entscheiden, ohne sich mit den Kassen abstimmen zu müssen.

Die geplante Reduktion von 65 auf 61 Leistungsgruppen, verlängerte Fristen für die Zuordnung sowie die spätere Einführung der Vorhaltevergütung zeigen dies deutlich. Der politische Wille zur Entschärfung ist klar. Die vollständige Umsetzung der neuen Finanzierungslogik ist allerdings erst für das Jahr 2030 vorgesehen.

Zudem entfallen die bürokratischen Anforderungen bei der Beantragung von Mitteln aus dem Transformationsfonds. Anstelle von Prüfpflichten durch Wirtschaftsprüfer sollen die Kliniken künftig eigenverantwortlich wirtschaftlich sinnvolle Projekte verfolgen.

Die Krankenkassen kritisieren dies und warnen vor einer Entwertung zentraler Reformziele. Sie befürchten eine „Gelegenheitsversorgung” statt struktureller Verbesserungen. Auch die Ärztekammern sehen Nachbesserungsbedarf, beispielsweise bei der ärztlichen Weiterbildung oder den Anforderungen an den Leistungsgruppen-Grouper.

Zahlreiche Stimmen mahnen, dass der neue Entwurf zwar pragmatisch ist, das Ziel einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden Versorgung jedoch aus dem Blick zu verlieren droht.

Quelle:

aerzteblatt.de


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