Krankenhausfinanzierung: OLG Stuttgart weist Klage des BDPK endgültig ab
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage des BDPK gegen den Landkreis Calw rechtskräftig abgewiesen. Der Verband sah in der finanziellen Unterstützung kommunaler Kliniken einen Wettbewerbsverstoß. Das Gericht entschied, dass der Verlustausgleich nicht nur zulässig, sondern zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich sei.
- Ökonomie
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw endgültig abgewiesen. Der Verband hatte moniert, dass die finanzielle Förderung zweier Kreiskliniken gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoße. Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kommunen defizitäre Krankenhäuser betreiben dürfen, wenn sie für die Versorgung notwendig sind. Offen blieb die Frage, ob der konkrete Verlustausgleich rechtmäßig erfolgt ist. Dies hat das OLG nun bestätigt: Die Finanzierung war nicht nur rechtmäßig, sondern auch notwendig. Damit endet ein vierjähriger Rechtsstreit, der für kommunale Krankenhäuser weitreichende Bedeutung hat…
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