Krankenhausförderung in Bayern

16. März 2021
  • Politik
  • Ökonomie

Der Krankenhausfinanzierung liegt ein duales Finanzierungskonzept zugrunde. Die Investitionskosten werden im Wege öffentlicher Förderung finanziert. Dadurch werden die Krankenkassen und mit ihnen mittelbar – über die Sozialversicherungsbeiträge – die Kosten der Arbeit entlastet. Die laufenden Kosten des Krankenhausbetriebs werden durch die Erlöse aus den Pflegesätzen oder den Fallpauschalen gedeckt.

Fördermittel werden für Krankenhäuser gewährt, die in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen sind. Die Mittel werden vom Freistaat Bayern und den Kommunen je zur Hälfte getragen. Der Kommunalanteil wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten in Form der Krankenhausumlage erbracht.

Im Haushaltsjahr 2021 werden die Mittel für die Krankenhausförderung vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags auf dem hohen Niveau von rund 643 Millionen Euro fortgeführt …

Quelle:

stmfh.bayern.de


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