Krankenhausindividuelle Entgelte für teilstationäre Leistungen

Erbringung der teilstationären Leistungen eingesetzten Mittel eine vom übrigen Krankenhaus abgrenzbare und gegenüber dem übrigen Krankenhaus selbständige Behandlungseinheit bilden

25. September 2023
  • Ökonomie

Ein DRG-Krankenhaus erbringt krankenhausindividuell abzurechnende teilstationäre Leistungen in einer Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 4 Alt. 2 KHEntgG, wenn eine Gesamtschau des Leistungsgeschehens in dem Krankenhaus, insbesondere des Behandlungsspektrums, des Personals, der Räumlichkeiten und der Ausstattung des Krankenhauses ergibt, dass die für die Erbringung der teilstationären Leistungen eingesetzten Mittel eine vom übrigen Krankenhaus abgrenzbare und gegenüber dem übrigen Krankenhaus selbständige Behandlungseinheit bilden

Quelle:

rechtslupe.de