Krankenhausindividuelle Entgelte für teilstationäre Leistungen
Erbringung der teilstationären Leistungen eingesetzten Mittel eine vom übrigen Krankenhaus abgrenzbare und gegenüber dem übrigen Krankenhaus selbständige Behandlungseinheit bilden
- Ökonomie
Ein DRG-Krankenhaus erbringt krankenhausindividuell abzurechnende teilstationäre Leistungen in einer Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 4 Alt. 2 KHEntgG, wenn eine Gesamtschau des Leistungsgeschehens in dem Krankenhaus, insbesondere des Behandlungsspektrums, des Personals, der Räumlichkeiten und der Ausstattung des Krankenhauses ergibt, dass die für die Erbringung der teilstationären Leistungen eingesetzten Mittel eine vom übrigen Krankenhaus abgrenzbare und gegenüber dem übrigen Krankenhaus selbständige Behandlungseinheit bilden…
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