Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: Dokumentationsvereinbarung für tagesstationäre Behandlung
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurden der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) damit beauftragt eine Dokumentationsvereinbarung zur tagesstationären Behandlung im Krankenhaus zu schließen (§ 115e Absatz 4 SGB V)
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Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurden der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) damit beauftragt eine Dokumentationsvereinbarung zur tagesstationären Behandlung im Krankenhaus zu schließen (§ 115e Absatz 4 SGB V). Neben den Dokumentationsanforderungen beinhaltet diese auch Klarstellungen zum gemeinsamen Verständnis von GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und DKG zur Mindestdauer, zum Zeitrahmen und zur ungeplanten Rückkehr…
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