Krankenhausplan des Freistaates Bayern
- Ökonomie
- Politik
Dem Krankenhaus kommt in der medizinischen Versorgung unserer Bürger eine herausragende Bedeutung zu. Eine medizinisch leistungsfähige, sozial tragbare und wirtschaftliche stationäre Krankenversorgung setzt eine systematische und kontinuierliche Planung der Versorgungskapazitäten voraus.
Die Bayerische Staatsregierung versteht die Krankenhausplanung als wesentliches Element moderner Gesundheits- und Sozialpolitik. Um Fehlinvestitionen und damit eine
gesundheits- und wirtschaftspolitisch nicht vertretbare Fehlleitung öffentlicher Mittel zu vermeiden, muss, ausgehend vom Bedarf an Krankenhausleistungen in den einzelnen Versorgungsbereichen, festgestellt werden, welche Krankenhäuser zur stationären Versorgung erforderlich sind …
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