Krankenhausplanung in Sachsen wird an Bundesreform angepasst
Sachsen bereitet einen neuen Krankenhausplan vor. Die Versorgung soll flächendeckend bleiben, Leistungen könnten jedoch stärker verteilt werden. Hintergrund sind demografische Veränderungen, Fachkräftemangel und die Krankenhausreform des Bundes…
- Politik
Die sächsische Landesregierung bereitet derzeit einen neuen Krankenhausplan vor. Dafür hat das Kabinett bereits zentrale Leitlinien für die zukünftige medizinische Versorgung beschlossen. Sozialministerin Petra Köpping betont dabei eine qualitativ hochwertige sowie dauerhaft tragfähige Versorgung im ganzen Land. Der neue Plan reagiert auf Entwicklungen wie niedrige Geburtenzahlen, eine alternde Bevölkerung und Fachkräftemangel. Auch die Krankenhausreform des Bundes zwingt die Länder zu Anpassungen. Nicht jede medizinische Fachrichtung soll künftig an jedem einzelnen Standort im Land angeboten werden. Stattdessen sollen Leistungen stärker gebündelt werden, um die Qualität der Behandlungen im Freistaat zu sichern. Köpping warnt, dass ein uneingeschränktes Angebot an allen Standorten die Behandlungsqualität für Patienten gefährden kann.
Aktuell gibt es in Sachsen 75 Krankenhausstandorte. Der neue Krankenhausplan orientiert sich weiterhin an einem abgestuften Versorgungsnetz aus verschiedenen Kliniktypen. Maximalversorger und spezialisierte Kliniken ergänzen dabei die regionalen Regel- sowie Schwerpunktversorger im ganzen Land. Einzelne Häuser sollen zudem besondere Kompetenzen für bestimmte Fachbereiche entwickeln und ihre Profile schärfen. Eine wichtige Änderung betrifft die Planungssystematik. Die bisherigen 20 Fachgebiete werden durch mehr als 60 bundeseinheitliche Leistungsgruppen ersetzt. Der Medizinische Dienst prüft derzeit, ob die Krankenhäuser die notwendigen Voraussetzungen für diese Gruppen erfüllen. Die Prüfungen sollen bis Ende Juli abgeschlossen sein, damit das Land anschließend die konkreten Bescheide für die Kliniken vorbereiten kann. Ausführliche Gespräche mit den betroffenen Krankenhäusern sind im weiteren Verlauf fest vorgesehen. Gegen die getroffenen Entscheidungen können die einzelnen Einrichtungen im Anschluss an das Verfahren rechtlich vorgehen. Der neue Krankenhausplan für den Freistaat Sachsen soll schließlich ab dem Jahr 2027 gelten.
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