Krankenhausplanung konkretisiert sich – Leistungsgruppen werden überprüfbar

Die Richtlinie zur Prüfung von Leistungsgruppen und OPS-Strukturen (LOPS-Richtlinie) ist verabschiedet. Künftig prüfen die Medizinischen Dienste bundesweit einheitlich, ob die Kliniken die strukturellen Voraussetzungen für die zugewiesenen Leistungsgruppen erfüllen. Damit startet ein zentrales Element der Krankenhausreform.

23. Mai 2025
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  • Politik


Mit Inkrafttreten der LOPS-Richtlinie am 24. Mai 2025 steht die bundesweit einheitliche Grundlage für die Prüfung von Leistungsgruppen. Der Medizinische Dienst des Bundes schafft damit die Voraussetzung, Krankenhäuser anhand klar definierter Strukturvorgaben zu bewerten. Diese Vorgaben – festgelegt in der Anlage zum KHVVG – umfassen Personalstandards sowie die technische Infrastruktur. Die mit den Medizinischen Diensten der Länder abgestimmte Richtlinie wurde am 13. Mai vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt. In einer zentralen Datenbank sollen künftig alle Prüfergebnisse dokumentiert werden, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Für die Krankenhausplanung ist das ein Meilenstein: Bis Ende 2026 müssen alle Bundesländer Leistungsgruppen vergeben. Nur wer diese nachweisen kann, darf künftig entsprechende Leistungen abrechnen. Die Zahl der Leistungsgruppen wurde entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages auf 61 reduziert.

Quelle:

aerzteblatt.de


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