OVG-Beschwerden erfolgreich: Zwei Kliniken in NRW dürfen tiefe Rektumeingriffe fortführen
NRW setzt den Sofortvollzug zur Nichtzuweisung der LG 16.5 aus. Grund sind fehlerhafte Fallzahlen. Beide Kliniken operieren weiter…
- Politik
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in zwei Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW den Sofortvollzug der Feststellungsbescheide zur Nichtzuweisung der Leistungsgruppe LG 16.5 „Tiefe Rektumeingriffe“ ausgesetzt. Anlass sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung. Nach Angaben des Landes wurden Fallzahlen fehlerhaft übertragen und wirkten zu Ungunsten der betroffenen Häuser. Die Verfahren tragen die Aktenzeichen 13 B 327/25 und 13 B 369/25. Beide Krankenhäuser dürfen die Eingriffe bis auf Weiteres erbringen. Der Schritt hat unmittelbare Versorgungsrelevanz und reduziert das Risiko für Leistungsunterbrechungen. Weitere Entscheidungen zum Hauptsacheverfahren bleiben abzuwarten.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.