Krankenhausreform: Ärztliche Weiterbildung bleibt Baustelle
Die Krankenhausreform sorgt für Unruhe in der ärztlichen Weiterbildung. Noch fehlt der Überblick, welche Folgen die Neuausrichtung konkret haben wird. Das Sozialministerium Baden-Württemberg räumt ein: Erst nach der Umstellung lassen sich tragfähige Aussagen treffen.
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In Baden-Württemberg sorgt die Umsetzung der Krankenhausreform für Unsicherheit in der ärztlichen Weiterbildung. Laut Sozialministerium lassen sich belastbare Aussagen zu den Auswirkungen erst nach dem Übergang zur neuen Versorgungsstruktur treffen. Bis Ende 2026 können die Länder Leistungsgruppen zuweisen, das neue Finanzierungssystem wird bis 2029 vollständig eingeführt. Die Weiterbildung bleibt grundsätzlich gesichert, da sich die Leistungsgruppen an der Weiterbildungsordnung orientieren. Künftig könnten jedoch vermehrt Kooperationen erforderlich sein, um ein breites Spektrum abzudecken. Besonders kleinere Häuser könnten unter dem neuen System Schwierigkeiten haben, ausreichende Befugnisse zu behalten. Im Landtag hatten sowohl die Ärztekammer als auch der Marburger Bund gefordert, die Weiterbildung aktiv in die Reform einzubeziehen. In Baden-Württemberg sollen künftig sechs Versorgungsregionen die Grundlage für die Planung bilden. Diese sollen jedoch keinen Einfluss auf die Patientenwahlfreiheit nehmen. Interregionale Kooperationen sind weiterhin ausdrücklich möglich.
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