Krankenhausreform: Ampelfraktionen einig, Bundestagsbeschluss steht bevor
Die Ampel-Fraktionen haben sich auf die letzten Änderungen zur Krankenhausreform geeinigt, die unter anderem die Beteiligung der Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung ermöglichen und eine Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Betriebskosten festschreiben.
- Politik
Die Regierungsfraktionen der Ampel-Koalition haben die letzten Änderungen am Krankenhaus-Versorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Wesentliche Elemente der Reform wie die Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Betriebskosten und die Einführung von 65 Leistungsgruppen bleiben unverändert. Neu ist, dass Krankenhäuser künftig auch an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen können, insbesondere in unterversorgten Regionen und für Kinderkliniken. Für bestimmte Einrichtungen wie Kinderkliniken und Behinderteneinrichtungen wird das Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wird den Gesetzentwurf am 16. Oktober abschließend beraten, bevor am 17. oder 18. Oktober die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfindet. Bis dahin wird die angekündigte Folgenabschätzung der Reform noch nicht vorliegen, was auf erhebliche Kritik der Länder stößt…
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