Krankenhausreform: Bund erleichtert Ländern Zugriff auf Sondervermögen
Der Bund öffnet das Sondervermögen für Klinik-Investitionen und KHTF-Eigenanteile. Neue Regeln betreffen Telemedizin, Ausbildung und Mindestvorhaltezahlen…
- Politik
- Ökonomie
Die Bundesregierung will den Ländern mehr Flexibilität bei der Finanzierung ihrer Kliniken geben. Künftig dürfen sie Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität auch für reguläre Investitionen einsetzen. Diese Ausgaben gelten zugleich als Voraussetzung für Fördermittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds, kurz KHTF.
Länder können damit ihr Investitionsniveau absichern und darauf aufbauend KHTF-Anträge stellen. Den Eigenanteil von 30 oder 50 Prozent dürfen sie ebenfalls aus dem Sondervermögen finanzieren. Zudem sollen die Bundesmittel früher fließen, sobald das Krankenhausreformanpassungsgesetz in Kraft tritt.
Neu ist auch ein Fördertatbestand für die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern. Das Bundesministerium für Gesundheit legt bis zum 30. September 2026 verbindliche Mindestanforderungen fest.
Die Reform sieht außerdem mehr förderfähige Ausbildungsplätze vor, etwa für Ergotherapie oder Physiotherapie. Bei Mindestvorhaltezahlen und Standortdefinitionen bleiben Konflikte zwischen Bund, Ländern und Deutscher Krankenhausgesellschaft bestehen.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.