Krankenhausreform: Einteilung in Level ohne rechtliche Verbindlichkeit
Laut einem Eckpunktepapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, soll die bundesweite Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungslevel keine rechtliche Verbindlichkeit für die stationäre Versorgung durch die Länder haben
- Politik
Laut einem Eckpunktepapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, soll die bundesweite Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungslevel keine rechtliche Verbindlichkeit für die stationäre Versorgung durch die Länder haben. Die Bundesländer haben gegen diese Einteilung interveniert und damit den Vorschlag der Regierungskommission Krankenhaus, Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen einzuteilen, endgültig abgelehnt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält jedoch weiterhin daran fest, die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Krankenhäuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen zu veröffentlichen…
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