Krankenhausreform im Bundesrat: Pflegepersonaluntergrenzen bleiben zentraler Konfliktpunkt
Vor der Bundesratssitzung zur Krankenhausreform verschärft sich der Streit erneut. Die Länder verlangen Korrekturen vor allem bei Pflegepersonaluntergrenzen und Pflegebudget, doch die Bundesregierung sagt nur eine Evaluation zu…
- Politik
Kurz vor der Bundesratssitzung zur Krankenhausreform eskaliert der Konflikt zwischen Bundesregierung und Ländern erneut. Im Zentrum steht die Frage, ob verschärfte Pflegepersonaluntergrenzen wie geplant gelten sollen. Die Bundesregierung legt dazu nur eine Protokollerklärung vor, die eine regelmäßige Evaluation mit den Ländern zusagt. Weitergehende Zugeständnisse macht sie nicht.
Mehrere Länder verlangen, zentrale Punkte des Krankenhausreformanpassungsgesetzes zu ändern. Das betrifft vor allem Änderungsantrag 39 zu den Pflegepersonaluntergrenzen sowie Regelungen zum Pflegebudget. Nach Auffassung der Länder verschärft der Antrag die Anforderungen deutlich. Kliniken müssten für jede Leistungsgruppe nachweisen, dass sie die Untergrenzen im Monatsdurchschnitt in allen pflegesensitiven Bereichen einhalten. Ländervertreter warnen, dass dadurch viele Gutachten des Medizinischen Dienstes negativ ausfallen könnten. Nach ihrer Einschätzung könnten 50 Prozent der Kliniken betroffen sein.
SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis weist Nachverhandlungen zurück. Er verweist auf den gemeinsamen Beschluss vom 25. Februar und betont, die Änderungen seien früh Teil der Beratungen gewesen. Die Reform solle Mindeststandards in der Pflege sichern. Zugleich verweist er auf Übergangs- und Ausnahmeregelungen bis 2034.
Trotz scharfer Kritik wollen mehrere Länder keinen Vermittlungsausschuss anrufen. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein drängen stattdessen auf eine verbindliche Protokollerklärung. Ob das bisherige Kräfteverhältnis bis zur Abstimmung im Bundesrat hält, bleibt offen. Jedes Land kann sein Votum am Freitag noch ändern.
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