Krankenhausreform: Keine rechtliche Verbindlichkeit zur Einteilung in Level
Die Einteilung der Krankenhäuser in bundesweit einheitliche Level sollen keine rechtlichen Verbindlichkeiten für die Sicherstellung der stationären Versorgung durch die Länder haben
- Politik
Die Einteilung der Krankenhäuser in bundesweit einheitliche Level sollen keine rechtlichen Verbindlichkeiten für die Sicherstellung der stationären Versorgung durch die Länder haben. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Im Vorfeld hatten die Bundesländer gegen die ursprünglich als Teil der Krankenhausreform vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angedachte Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungslevel interveniert…
Deutsches Ärzteblatt

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