Krankenhausreform könnte Fusion Mannheim/Heidelberg ermöglichen
Die Krankenhausreform könnte den Unikliniken Mannheim und Heidelberg trotz kartellrechtlicher Bedenken den Weg zu einer Fusion ebnen, indem sie Zusammenschlüsse im Gesundheitswesen erleichtert und die Kartellprüfung unter bestimmten Voraussetzungen aussetzt.
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Die von der Bundesregierung geplante Krankenhausreform könnte die Fusion der Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg ermöglichen, die das Bundeskartellamt wegen möglicher Nachteile für die Patienten blockiert hatte. Ein kürzlich verabschiedetes Gesetz enthält eine Regelung, die Klinikfusionen unter bestimmten Voraussetzungen ohne kartellrechtliche Prüfung erlaubt, wenn das Land dem Vorhaben aus versorgungsstrategischen Gründen zustimmt. Diese Ausnahmeregelung soll bis 2030 gelten und könnte den Unikliniken Mannheim und Heidelberg den Weg ebnen, die bislang vom Kartellamt geforderte Ministererlaubnis zu umgehen. Während das Kartellamt noch im Juli entschieden hatte, dass eine Fusion den Wettbewerb im Klinikbereich einschränken und die Behandlungsqualität mindern könnte, erhoffen sich die Träger – das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim – von einem Verbund positive Effekte für die Gesundheitsversorgung und Forschung in der Region. Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesrates Mitte November bleibt offen, ob die geplante Reform tatsächlich zeitnah in Kraft treten wird…
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