Krankenhausreform: Kompromiss mit Grenzen – Warken bleibt auf Kurs

Der Bund zeigt sich kompromissbereit bei der Krankenhausreform: Länder erhalten mehr Spielräume, Ausnahmeregelungen für ländliche Kliniken und längere Übergangsfristen. Gesundheitsministerin Warken bleibt jedoch bei den Grundprinzipien. Kritik kommt von Krankenkassen, die eine Aufweichung der Qualitätsvorgaben befürchten. Das neue „Fortentwicklungsgesetz“ soll die Umsetzung praxistauglicher gestalten, ohne die Reformziele zu verwässern.

4. Juli 2025
  • Ökonomie
  • Politik


Die Bundesregierung will den Ländern bei der Umsetzung der Krankenhausreform deutlich entgegenkommen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigte an, dass mehr Ausnahmeregelungen für ländliche Kliniken zugelassen und Fristen zur Umsetzung verlängert werden sollen. Auch eine zeitlich begrenzte Abweichung von Qualitätsvorgaben ist vorgesehen. Ziel sei eine „alltagstaugliche“ Umsetzung ohne Abstriche bei der Versorgungsqualität.

Ein zentrales Element der Reform bleibt die Einführung von Leistungsgruppen. Diese sollen künftig die stationäre Versorgung strukturieren und durch bundeseinheitliche Qualitätskriterien abgesichert werden. Der ursprüngliche Plan einer Rechtsverordnung wird durch eine Gesetzesanpassung ersetzt. Die sogenannte 2.000-Meter-Regelung, die Gebäudeverteilungen beschränkt, bleibt umstritten.

Für mehr Planungssicherheit soll der Transformationsfonds ab 2026 finanzielle Hilfen bereitstellen. Der Bund will seine hälftige Beteiligung aus dem Sondervermögen Infrastruktur einbringen. Die Auszahlung soll ab November starten. Damit erhalten Kliniken unabhängig von ihrem Versorgungsbedarf zunächst einen einheitlichen Zuschlag.

Auch strukturelle Änderungen sind geplant: Die Vorhaltefinanzierung bleibt im Kern bestehen, soll aber über eine verlängerte Konvergenzphase gestreckt werden. Fachkliniken, Belegärzt:innen und Vollzeitäquivalente sollen ebenfalls neu definiert werden.

Die Bundesärztekammer begrüßt die geplanten Nachbesserungen und fordert gleichzeitig bundeseinheitliche Kriterien für die Leistungsgruppenzuweisung. Auch die ärztliche Weiterbildung müsse stärker berücksichtigt werden.

Kritik kommt aus dem Lager der Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband warnt vor faulen Kompromissen und fordert verbindliche Qualitätsstandards. Die AOK spricht von einer drohenden „Gelegenheitsversorgung“, sollten Länder zu viel Spielraum erhalten.

Der Referentenentwurf des Fortentwicklungsgesetzes soll im September ins Kabinett eingebracht werden. Eine Reform des Rettungsdienstes wird für den Herbst angekündigt.

: „Warken: Wir machen die Krankenhausreform alltagstauglich

Quelle:

aerzteblatt.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.